Diese Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen des Maklergesetzes sowie die Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler der Immobilienmaklerverordnung in der jeweils zuletzt gültigen Fassung. Sie gelten für alle Leistungen ohne Ansehung des Zeitpunktes der Leistung oder wann ein allfälliger, der Leistung zu Grunde liegender Auftrag erteilt wurde, auch wenn diese Leistungen ohne ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen erfolgen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Firma Immobilien Lindenberger.
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf -vermietung oder -verpachtung sind vorbehalten.
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, für die Richtigkeit der Angaben, Unterlagen & Dokumente der von der Immobilien Lindenberger Gesellschaft mbH. präsentierten Objekte übernimmt die Immobilien Lindenberger aber keine Gewähr.
Desgleichen übernimmt die Immobilien Lindenberger keine Gewähr für Schreib-, Druck- oder Übertragungsfehler sowie Aktualisierungsmängel in den zur Veröffentlichung ihrer Angebote ausgewählten Medien. Das Gleiche gilt auch für individuelle Zusendungen.
Es erfolgt auch keine Gewähr für die von der Immobilien Lindenberger weitergegebenen Informationen über die Konditionen für besondere Leistungen (Kreditzinsen, Kreditraten, Bearbeitungsgebühren, Honorare etc.), welche zwischenzeitig vom Erbringer der Leistung einer Änderung unterzogen wurden.
Ist dem Empfänger ein von der Immobilien Lindenberger angebotenes Objekt bereits als verkäuflich/vermiet-/verpachtbar bekannt, ist dies der Immobilien Lindenberger unverzüglich schriftlich unter Angabe des Erstanbieters und Zeitpunkt dieser Bekanntgabe mitzuteilen, andernfalls gilt die Anbotsstellung der Immobilien Lindenberger als anerkannt.
Eine Vervielfältigung der von der Immobilien Lindenberger zur Verfügung gestellten Unterlagen - auch der im Internet präsentierten - ist nur zu eigenen, privaten Zwecken gestattet.
Jede Weiterleitung der von der Immobilien Lindenberger angebotenen Objekte bzw. deren Unterlagen (Expose, Fotos, Pläne, Grundbuchsauszug,....), Bekanntgabe der Kauf-/Miet/Pachtgelegenheit oder der von ihr namhaft gemachten Interessenten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Immobilien Lindenberger. Bei Zuwiderhandeln behält es sich die Immobilien Lindenberger vor, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Maklergesetzes sowie der Immobilienmaklerverordnung 1996, Schadenersatzforderungen für den Geschäftsausfall und jeden anderen durch diese Weiterleitung eingetretenen Schaden an die unerlaubt weiterleitende Person zu stellen.
Der volle Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag
a) zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird,
b) über ein anderes Objekt des von der Immobilien Lindenberger nachgewiesenen Vertragspartners abgeschlossen wird oder
c) in zeitlichem und wirtschaftlichen Zusammenhang (innerhalb von 3 Jahren) durch einen oder mehrere Verträge erweitert oder ergänzt wird.
Die Fälligkeit der Provision entsteht, sofern keine behördliche Zustimmung erforderlich ist, bei Vertragsabschluss.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Linz vereinbart.